Harald Meußgeier: Naturschutz darf nicht zu Lasten der Landwirte und Waldbesitzer gehen – Nein zur EU-Wiederherstellungsverordnung!
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“) soll in Deutschland durch den Nationalen Wiederherstellungsplan umgesetzt werden. Dieser wird von Bund und Ländern erarbeitet. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, umfangreiche Maßnahmen zur Renaturierung und Wiederherstellung von Ökosystemen umzusetzen. Hierzu muss die Bundesrepublik bis September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen, der konkrete Ziele, Maßnahmen und [...]