Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“) soll in Deutschland durch den Nationalen Wiederherstellungsplan umgesetzt werden. Dieser wird von Bund und Ländern erarbeitet. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, umfangreiche Maßnahmen zur Renaturierung und Wiederherstellung von Ökosystemen umzusetzen. Hierzu muss die Bundesrepublik bis September 2026 einen Wiederherstellungsplan vorlegen, der konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegt.
Hierzu erklärt Harald Meußgeier als Leiter des Arbeitskreises Umwelt und Verbraucherschutz der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Naturschutz funktioniert nicht, wenn dieser von oben herab gegen die berechtigten Interessen der Bevölkerung durchgesetzt werden soll. Leider geht Brüssel diesen Weg. Der Nationale Wiederherstellungsplan ist ein bürokratisches Monstrum, dessen Folgen vor allem unsere Landwirte und Waldbesitzer zu tragen haben. Während die Betriebe bereits heute unter einer Flut von Vorschriften, Dokumentationspflichten und Auflagen leiden, wird die Bürokratisierung noch weiter hochgefahren und die Bewirtschaftung großer Flächen zusätzlich eingeschränkt. Was von der EU als Naturschutz verkauft wird, bedeutet für die betroffenen Land- und Forstwirte zusätzliche Flächenstilllegungen, neue Bewirtschaftungsauflagen und weitere Unsicherheit für die Zukunft. So macht man Land- und Forstwirtschaft unattraktiv und unwirtschaftlich.
Wir rufen alle betroffenen Bürger, Landwirte und Waldbesitzer auf, im Rahmen des aktuell laufenden Online- Beteiligungsverfahrens bis zum 25. Juni 2026 ihre Einwände zu formulieren.“