Sicherheit

Die Staatsregierung rühmt sich, dass es in Bayern die wenigsten Straftaten und die höchste Aufklärungsquote gäbe. Die Zahl der Polizisten im Freistaat sei auf dem höchsten Stand aller Zeiten; trotzdem sollen bis 2023 noch weitere 2.500 Polizeibeamte eingestellt werden. Überstunden sollen verringert und Nachtschichten besser bezahlt werden. Grenzpolizei, Ankerzentren und das Landesamt für Asyl hätten den Praxistest bestanden. Die Grenzpolizei schrecke Schleuser und Schlepper ab, die Ankerzentren beschleunigten die Verfahren, und das Landesamt für Asyl sorge für die richtige Balance bei der Rückführung. Straftäter würden so rasch wie möglich abgeschoben.

Die Rede des bayerischen Innenministers von der niedrigen Kriminalitätsrate entspricht auch durch ständige Wiederholung nicht der Realität. Es gibt zwar einen Rückgang in der Kleinkriminalität und bei Wohnungseinbrüchen (im Wesentlichen durch eine Steigerung der Ausstattung mit Alarmanlagen etc.), aber Gewalt- und Sexualdelikte (Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung etc.) sind massiv angestiegen. Deutsche werden dabei wesentlich häufiger Opfer ausländischer Täter als umgekehrt.

Die beste Kriminalitätsprävention besteht darin, ausländische Gewalttäter gar nicht erst einreisen zu lassen. Die neue Bayerische Grenzpolizei ist ein Etikettenschwindel, da durch sie lediglich die Fahndung im Inland verstärkt wurde. Deshalb fordern wir den flächendeckenden Einsatz der Bundespolizei an der bayerischen Grenze.

Allgemein ist die Polizei durch Neueinstellungen, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u. a. durch den Abbau von Überstunden und freiwilligen Innendienst für Beamte ab 50) sowie durch leistungsgerechte Bezahlung (etwa durch Ortszuschläge für Metropolen) zu stärken. Um höchste Sicherheit für die Beamten zu gewährleisten, sind alle Polizisten mit einer der Gefahrensituation entsprechenden Ausrüstung und Bewaffnung auszustatten, d. h. mit Elektroschockpistolen im Streifendienst. Ländliche Dienststellen sind zu erhalten, und eine Erhöhung der Zahl der Polizeistreifen ist gegenüber dem Ausbau der Videoüberwachung vorzuziehen. Die Polizei muss vor Ort schnell präsent und einsatzfähig sein.

Auch die bayerische Justiz ist zu stärken: Ihre Personalstärke ist zu erhöhen, die Beförderungsmöglichkeiten sind zu verbessern, und Strafverfahren müssen durch Bürokratieabbau beschleunigt werden. In jeder Justizvollzugsanstalt sollte ein Arzt tätig sein.

Das Strafrecht sollte nicht nur der Resozialisierung, sondern auch der wirksamen Bestrafung des Täters dienen. Bewährungsstrafen dürfen nur Ausnahmen sein und nicht zu Regelfällen werden. Eine vorzeitige Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Während der Haftzeit ist gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Haftzeit ist kein Hotelaufenthalt: Die Unterkünfte sollen dementsprechend nur mit notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein (ein Fernseher z. B. sollte nur im Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen).

Illegale Einwanderer sind – in Anwendung von Art. 16a Abs. II GG – an den Grenzen zurückzuweisen. Ohne gültige Papiere darf keine Einreise erfolgen. Abgelehnte Asylbewerber müssen unverzüglich und ausnahmslos abgeschoben werden; insbesondere sind ausländische Straftäter abzuschieben (nötigenfalls sind die Gesetze entsprechend anzupassen). Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht und darf politisch Verfolgten nur auf Zeit gewährt werden. Eine dauerhafte Integration von Asylanten oder ein „Spurwechsel“, der abgelehnten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive ermöglicht, ist abzulehnen. Das Ziel muss sein: kein Asyl – kein Aufenthalt.

Die Abschiebehaft ist auszubauen und konsequent anzuwenden. Während der Prüfung des Asylantrags und nach dessen Ablehnung sind nur Sach- und keine Geldleistungen zu gewähren. Auf diese Weise werden gar nicht erst Anreize zur Wirtschaftsmigration oder zum Asylbetrug geschaffen.

Extremismus ist in jeder Form zu bekämpfen. Linke Gewalt darf nicht toleriert und als „zivilgesellschaftliches Engagement“ schöngeredet werden. Die Neutralität des Staates ist zu wahren. Organisationen, die sich unter dem Deckmantel des „Kampfs gegen Rechts“ linksextrem betätigen, dürfen keine finanzielle Unterstützung erhalten; gleiches gilt für den Rechtsextremismus. Verfassungsfeindliche Vereine, die der gewaltbereiten Antifa zuzurechnen sind, müssen verboten werden. Gegen islamistische Bestrebungen ist mit aller Entschiedenheit vorzugehen. Wir sagen kriminellen Clan-Strukturen und No-Go-Areas den Kampf an!

Um das staatliche Gewaltmonopol wiederherzustellen, ist Gewalt gegen Polizisten konsequent zu verfolgen; Angriffe auf Rettungskräfte oder Straßenblockaden durch sogenannte „Hochzeitskorsos“ dürfen nicht als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Rettungskräfte sind keine Helfer zweiter Klasse. Entschädigungen für ehrenamtliche Helfer sind zu erhöhen, und gemeinnützige Organisationen sind zur Sparsamkeit anzuhalten, um ihre Einnahmen den Ehrenamtlichen und nicht den Hauptamtlichen zukommen zu lassen.

Die Bekämpfung des Verbrechens darf nicht zur Totalüberwachung oder gar Kriminalisierung des rechtschaffenen Bürgers führen! Flächendeckende Videoüberwachung, eine weitere Aufweichung des Datenschutzes oder die Verschärfung des Waffenrechts zulasten von Jägern oder Sportschützen lehnen wir entschieden ab.

  • eine Stellenmehrung bei der Polizei.
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Polizei.
  • bessere Bezahlung für Polizisten.
  • ausreichende Polizeipräsenz.
  • Stärkung der bayerischen Justiz, Beendigung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte.
  • deutliche Erhöhung der Zahl der Richter und Staatsanwälte.
  • angemessene Bestrafung von Kriminalität, keine „Kuscheljustiz“ (insbesondere auch eine „kultursensible“ Sonderbehandlung von Straftätern mit Migrationshintergrund).
  • den Schutz unserer Grenzen.
  • konsequente Abschiebung illegaler Einwanderer und straffällig gewordener Zuwanderer.
  • die Nennung der Herkunft und Nationalität von Tatverdächtigen in polizeilichen Meldungen.
  • Asylgewährung nur bei wirklich politisch Verfolgten.
  • Kampf gegen Extremismus in jeder Form.
  • Ausschluss extremistischer Vereine von staatlichen Zuschüssen.
  • Wiederherstellung des Gewaltmonopols des Staates durch entschiedenen Kampf gegen Clan-Strukturen und No-Go-Areas.
  • den Schutz rechtstreuer Bürger vor Totalüberwachung und Kriminalisierung.
  • die Beendigung des politischen Missbrauchs des Verfassungsschutzes.
  • eine „Nulltoleranzpolitik“ bei Angriffen auf Rettungsdienste, Feuerwehr und Widerstand gegen Polizisten.