Am 28. Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Dadurch wird ab 1. Januar 2032 für jede Frau, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen ist, ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt. Ab Januar 2027 müssen die Länder das Frauenhilfesystem finanzieren und bis 2032 so ausbauen, dass sie diesen Rechtsanspruch erfüllen können. Die Staatsregierung hat deshalb einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze vorgelegt.
Franz Schmid, jugendpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:
„Frauen und Mädchen brauchen Schutz, Beratung und konkrete Hilfe. Doch die Umsetzung des Gewalthilfeschutzgesetzes bleibt teuer und blendet zentrale Ursachen aus. Wer Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen will, darf die überproportionale Beteiligung ausländischer Tatverdächtiger bei schweren Sexualdelikten und Femiziden nicht verschweigen. Weltweit zeigt sich: Wo Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und ein freiheitliches Frauenbild stärker verankert sind, sind Frauen besser geschützt. Deshalb müssen Recht und Gesetz konsequent umgesetzt werden.“
Elena Roon ergänzt als familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion:
„Herkunft, Sozialisation, Ehrvorstellungen und patriarchale Frauenbilder der Täter müssen endlich benannt werden. Immer neue Hilfsstrukturen allein lösen das Problem nicht. Es braucht harte Strafen, konsequente Strafverfolgung und die Abschiebung ausländischer Gewalttäter. Wer Frauenrechte ernst nimmt, darf bei migrantischer Gewalt gegen Frauen nicht länger wegsehen!“