Familienpolitik

CSU und Freie Wähler bezeichnen sich als „Familienkoalition“. Alle Familienformen seien der Staatsregierung „gleich wichtig“. Erfreulicherweise seien in Bayern 2018 über 120.000 Kinder zur Welt gekommen, so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr (allerdings hat dazu wesentlich die Zuwanderung seit 2015 beigetragen!). Die Staatsregierung helfe Familien, schreibe ihnen aber nichts vor. Eltern hätten Wahlfreiheit in der Frage der Kinderbetreuung und erhielten ein großzügiges Familiengeld. Zudem mache die Koalition alle Kindergartenjahre weitgehend kostenfrei und unterstütze ab 2020 die Krippen- und Tagesbetreuung jeden Monat mit 100 Euro pro Kind. Weiterhin wolle sie Tausende neue Betreuungsplätze bis zum Jahr 2023 schaffen, die Betreuungszeiten ausweiten und das Pilotprojekt Kita-Bus starten.

Die Regierung kümmere sich auch um die Familie im Alter. Das Landespflegegeld sei ein Zeichen der Anerkennung für das Engagement der pflegenden Angehörigen.

Wenn die Regierungskoalition alle Familienformen für „gleich wichtig“ hält, dann verkennt sie den besonderen gesellschaftlichen Wert der klassischen, aus Vater, Mutter und Kind bestehenden Kernfamilie. Diese ist die Keimzelle der Gesellschaft, und sie sorgt am besten dafür, dass Kinder in Geborgenheit aufwachsen. Nach der Auffassung führender Kinderpsychologen benötigen Kinder in den ersten Lebensjahren eine feste Betreuungsperson, um sich optimal zu entwickeln – am besten natürlich die eigene Mutter oder den eigenen Vater. Selbstverständlich ist es für viele Eltern heute notwendig, ihre Kinder zeitweise betreuen zu lassen – und wir setzen uns für ein breites Angebot an Kita-Plätzen ein. Aber Fremdbetreuung sollte kein Selbstzweck sein und darf auf keinen Fall dazu dienen, Kinder ideologisch zu indoktrinieren: Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG soll Geltung verschafft werden. Wir wenden uns daher aufs Schärfste gegen jede Bevormundung der Eltern sowie gegen eine nicht kindgerechte „Gender“-Erziehung, die einer entwicklungsschädigenden Frühsexualisierung Vorschub leistet.

Kindererziehung darf nicht mit einem geringfügigen Geldbetrag symbolisch honoriert werden, sondern das Familiengeld muss der herausragenden Bedeutung der elterlichen Erziehungsleistung entsprechen. Dasselbe gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause: Wer eine solche Pflegearbeit leistet, benötigt keine „Anerkennung“ für sein „Engagement“, sondern eine angemessene finanzielle Vergütung.

  • eine Willkommenskultur für Ungeborene, Kinder und Familien.
  • die Förderung der traditionellen Familie.
  • wirkliche Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung.
  • keine ideologische Bevormundung von Eltern und Kindern.
  • die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für kinderreiche bayerische Familien.
  • ein Familiengeld, das es Eltern leicht macht, ihre Kinder ohne finanzielle Sorgen zu erziehen.
  • eine angemessene Unterstützung alleinerziehender Mütter oder Väter.
  • die strikte Begrenzung von Kindergeldzahlungen ins Ausland.
  • ein Pflegegeld, das der großen Belastung pflegender Angehöriger Rechnung trägt.