Die Fraktion der Grünen hat im Bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf für ein „Bayerisches Gesetz zum Schutz von Grundrechten beim Vollzug der Abschiebungshaft“ eingebracht (Drs. 19/11151).

Christoph Maier erklärt dazu als remigrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Hier geht es nicht um Grundrechte. Es geht darum, ob eine vollziehbare Ausreisepflicht auch durchgesetzt wird – oder ob sie in einem Geflecht aus Beratungsstrukturen, Beiräten, Petitionen, Sonderrechten und Bürokratie versandet.

Abschiebungshaft wird nicht willkürlich angewandt, sondern rechtsstaatlich kontrolliert. Sie ist ein Zwangsmittel, dass nur zur Anwendung kommt, wenn Personen nicht freiwillig ausreisen. Nicht die Abschiebungshaft ist das Problem – sondern, dass vollziehbare Ausreisepflichten viel zu oft nicht vollzogen werden! Ein Staat, der nur noch prüft, begleitet, berät und berichtet, aber nicht mehr durchsetzt, ist kein starker Rechtsstaat. Er ist die Verwaltung seiner eigenen Ohnmacht. Abschiebungshaft darf nicht zu einem betreuten Aufenthalt umgebaut werden. Sie soll sichern, dass eine bestehende Ausreisepflicht auch vollzogen werden kann. Die Durchsetzung des Rechtes darf nicht relativiert werden.

Die AfD hat ein anderes Staatsverständnis als die Grünen und andere Altparteien: Der Staat muss Grundrechte achten, aber er darf vor der Durchsetzung seines eigenen Rechts nicht zurückweichen. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss gehen. Das ist keine Härte. Das ist Rechtsstaat.“