Finanzen

Die Staatsregierung rühmt sich, mit dem Doppelhaushalt 2019/20 einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen und innerhalb von neun Jahren rund 6,6 Milliarden Euro Altschulden abzubauen. Bis 2030 will sie ein schuldenfreies Bayern erreichen.

Für den Ausbau von schnellem Internet auf Gigabit-Niveau werde der Freistaat bis 2022 bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Bayern wolle dadurch seine Vorreiterrolle als Technologie- und Wirtschaftsstandort behaupten. Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket beabsichtige die Regierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land fördern.

Die Staatsregierung verteilt das Geld der bayerischen Bürger. Bayerische Steuereinnahmen müssen dem Freistaat zugutekommen. Aufgrund einer guten Gesamtwirtschaftslage sowie einer hohen Steuerbelastung der Bürger – Deutschland hat nach Belgien die zweithöchste Steuerquote der Welt – floss viel Geld in die staatlichen Kassen, aber die Regierungskoalition versäumt es derzeit, angesichts der beginnenden Rezession für die Zukunft vorzusorgen.

Der Schuldenabbau ist nach den Plänen der AfD auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr zu steigern und zu verstetigen. Ein schuldenfreies Bayern ist dann bereits 2028 möglich. Die Staatsregierung hat zwar Schuldenfreiheit für 2030 verkündet, aber keinen verbindlichen Tilgungsplan vorgelegt. Eine verantwortungsbewusste Verwendung von Steuermitteln erfordert eine Umsteuerung von Umverteilungsmaßnahmen, die als „sozial“ etikettiert werden, hin zu Zukunftsinvestitionen. Wir fordern eine „Zukunftsregel“ im Haushalt mit der Zielvorgabe, für jeden sozial ausgegebenen Euro zwei Euro nachhaltig zu investieren.

Wir widersetzen uns der Vollendung der EU-Bankenunion und plädieren entschieden dafür, regionale Banken aus dem Haftungsverbund der europäischen Einlagensicherung herauszunehmen.

Spareinlagen, die eigentlich langfristigen Investitionen oder der Altersvorsorge dienen sollten, werden durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, durch Null- und Negativzinsen entwertet. In den letzten Jahren haben die Sparer dadurch bereits gigantische Verluste hinnehmen müssen. Der nächste Angriff auf ihre Ersparnisse wird jedoch schon geplant: die Abschaffung des Bargelds. Ein Bargeldverbot würde es der Politik und den Zentralbanken ermöglichen, Negativzinsen ohne Ausweichmöglichkeit durchzusetzen. Der Bürger könnte dann jederzeit nach Belieben enteignet werden; zudem unterläge er völliger finanzpolitischer Überwachung.

Die AfD hält ein Bargeldverbot für grundgesetzwidrig und fordert die Staatsregierung auf, im Bundesrat die Initiative zu übernehmen, um das Bargeld zu erhalten.

Bayerisches Geld muss bayerischen Bürgern zugutekommen. Von den ab 2021 durch den neuen Länderfinanzausgleich eingesparten Mitteln sollten mindestens 1,4 Mrd. Euro pro Jahr in Bayern investiert werden. Bayern darf sich an ideologisch motivierten Missbräuchen und rechtswidrigen Zuständen in anderen Bundesländern sowie auf Bundesebene nicht finanziell beteiligen. Wir fordern, dass der Freistaat für Fälle von Rechtsbruch einen Zahlungsvorbehalt formuliert, bis Recht und Gesetz wiederhergestellt sind.

Die AfD verlangt weiterhin, Steuerverschwendung als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen und entsprechend zu ahnden. Die Entscheidungsträger der öffentlichen Hand stehen dann gegenüber dem Steuerzahler als „öffentliche Unternehmer“ in Haftung.

Eine besondere Priorität kommt dem Bürokratieabbau zu. Der Regulierungswahn hat in Bayern Dimensionen erreicht, die Innovationen ersticken und das Wirtschaftswachstum lähmen. Eine Maßnahme wäre etwa, Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern probeweise für ein Jahr von der Aufzeichnungspflicht zu befreien. Nach einer Evaluierung der Ergebnisse könnte dann über die Fortführung entschieden werden. Weiterhin sind kleine und mittelständische Betriebe von Zwangsmitgliedschaften zu befreien.

Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig und leistungsfeindlich, da sie bereits versteuerte Einkommen erneut belastet. Sie ist insbesondere auch mittelstandsfeindlich, da sie den Generationenübergang von Unternehmen erschwert, und setzt systematisch Fehlanreize, indem sie nachhaltigen Umgang mit erwirtschaftetem Vermögen bestraft. Zudem ist sie, mit weniger als 1 % des Steueraufkommens, fiskalisch äußerst unergiebig. Ihre ersatzlose Streichung würde sogar zu Einsparungen in der Finanzverwaltung führen; außerdem würden Gelder, die in das erbschaftssteuerfreie Ausland abgeflossen sind, wieder nach Deutschland zurückkehren.

Schließlich fordert die AfD die Einführung der doppelten Buchführung in der Verwaltung, um eine transparente Evaluation ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermöglichen. Die doppelte Buchführung soll nach den Internationalen Bewertungsstandards IFRS (International Financial and Reporting Standards) erfolgen. Die im Vergleich mit der nationalen handelsrechtlichen Buchführung strengeren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften führen zu größerer Transparenz und damit auch zu einer höheren Akzeptanz durch den Bürger.

  • Investition bayerischen Gelds für bayerische Bürger.
  • Schuldenfreiheit bis 2028.
  • die Förderung nachhaltiger Zukunftsinvestitionen.
  • keine Vergemeinschaftung der Staatsschulden und keine europäische Einlagenhaftung.
  • den Erhalt des Bargelds.
  • Keine finanzielle Beteiligung an Rechtsbrüchen anderer Bundesländer oder des Bundes.
  • Überprüfung des „Länderfinanzausgleichs“.
  • Steuerverschwendung als Straftatbestand und dessen Ahndung.
  • Abschaffung der Erbschaftssteuer.