Franz Bergmüller: Bundesregierung stellt ehrliche Arbeitgeber unter Generalverdacht – Digitalzwang für Lohnunterlagen ist die nächste Bürokratielast für kleine Betriebe!
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch führen und revisionssicher aufbewahren. Grundlage ist § 8 der Beitragsverfahrensverordnung. Bislang konnten sich Betriebe auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung davon befreien lassen. Diese Möglichkeit endet zum 31. Dezember 2026. Künftig müssen u.a. Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht, Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudenten, die [...]