Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch führen und revisionssicher aufbewahren. Grundlage ist § 8 der Beitragsverfahrensverordnung. Bislang konnten sich Betriebe auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung davon befreien lassen. Diese Möglichkeit endet zum 31. Dezember 2026. Künftig müssen u.a. Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht, Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudenten, die Niederschrift der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz elektronisch vorliegen.

Dazu Franz Bergmüller, Mitglied der Enquetekommission „Bürokratieabbau“ der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Für kleine Betriebe ist diese Pflicht eine weitere nutzlose Bürokratielast. Wer keine eigene Personalabteilung und keine eigene IT hat, muss diese Aufgabe an seine Steuerkanzlei auslagern. Ein Betrieb mit sieben Beschäftigten hat dafür rund 100 Euro im Monat an zusätzlichen Kosten. Längst vorhandene Unterlagen sollen eingescannt, nach festen Vorgaben benannt und revisionssicher archiviert werden. Wieder werden Millionen ehrliche Arbeitgeber unter Generalverdacht gestellt und mit neuen Dokumentationspflichten überzogen. Besonders ärgerlich ist, dass die Bundesregierung ständig von Bürokratieabbau spricht und gleichzeitig eine bestehende Erleichterung für kleine Unternehmen ersatzlos auslaufen lässt.

Ich fordere deshalb: Die Befreiungsmöglichkeit muss für kleine Betriebe erhalten bleiben – mindestens für Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten. Bürokratieabbau muss endlich in den Betrieben ankommen und nicht nur in Sonntagsreden!“