Die AfD-Fraktion hat heute einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Haushaltschaos verhindern, bayerische Steuerzahler schützen!“ im Bayerischen Landtag eingebracht. In diesem fordert sie das Parlament zu der Feststellung auf, dass die Bundesregierung an der Gestaltung rechtssicherer Haushaltsgesetze scheitert. Aber auch die Staatsregierung hat regelmäßig Haushaltsgrundsätze verletzt: So wurde in der 18. Legislaturperiode kein Haushaltsgesetz vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet und damit das Prinzip der Vorherigkeit gemäß Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG missachtet. Auch die 19. Legislaturperiode beginnt damit, dass dem Landtag der Entwurf des Haushaltsgesetzes kurz vor Jahresende nicht vorliegt. Überdies hat die Staatsregierung, ebenso wie die Bundesregierung, die Umwidmung von Kreditermächtigungen im Haushaltsgesetz 2022 verfassungswidrig festgeschrieben.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart erläutert dies als Mitglied des Haushaltsausschusses wie folgt:
„Die von der Bundesregierung willentlich herbeigeführte Haushalts- und Verfassungskrise wirkt sich auch auf den Freistaat aus. Die AfD-Fraktion fordert die Staatsregierung dringend auf, Schäden von Bayerns Bürgern abzuwenden und unverzüglich einen rechtssicheren Haushalt vorzulegen!
Die Staatsregierung muss jetzt jeder Aufweichung der Schuldenbremse entgegentreten. Anstatt Steuern zu erhöhen, ist eine substanzielle Schuldentilgung erforderlich. Fehlende Mittel sind durch strikte Ausgabenkürzungen in den Bereichen Migration, ‚Klimaschutz‘, beim Landesanteil des 49-Euro-Tickets sowie vermeintlichen Leuchtturmprojekten der Staatsregierung wie der ‚Hightech Agenda‘ zu kompensieren. Vor allem die schnelle und umfassende Abschiebung illegaler Einwanderer und abgelehnter Asylbewerber wird den Haushalt entlasten. Um diese zu beschleunigen, hat die AfD-Fraktion ein Konzept für bayerische Rückführungszentren vorgelegt.
Die AfD steht für solide Finanzen, einen verfassungsgemäßen Haushalt und eine Politik im Interesse der bayerischen Steuerzahler.“