In der Talksendung „Maischberger“ kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser kürzlich eine Beweislast-Umkehr beim Vorwurf einer „verfassungsfeindlichen Gesinnung“ an. Bei Staatsangestellten soll künftig offenbar der bloße Verdacht auf Demokratie-Feindlichkeit für eine Kündigung ausreichen.

Bereits im März dieses Jahres hatte die Innenministerin im Bundestag eine entsprechende Änderung des Disziplinarrechts angesprochen. Sie wolle „eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“ Das bedeute, „dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss – sehr kompliziert – dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist“, sagte sie während einer Fragestunde.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Ankündigungen der Bundesinnenministerin sind sehr besorgniserregend. Ganz offen droht sie mit einer Beweislast-Umkehr beim Vorwurf der ‚Verfassungsfeindlichkeit‘. Die Unschuldsvermutung, ein zentrales Kennzeichen des Rechtsstaates, würde dadurch aufgehoben. Der beschuldigte Bürger müsste dem Staat beweisen, dass er keine verfassungsfeindlichen Ansichten vertritt. Und das ist in dieser Zeit der Herrschaft des Verdachts, der ‚Kontaktschuld‘-Konstruktionen und der willkürlichen Umdeutung von Begriffen kaum möglich. Wer die Masseneinwanderung kritisiert oder die Abschiebung ausländischer Krimineller fordert, ist in den Augen linker Politiker schnell ein ‚Verfassungsfeind‘.

Tatsächlich verfassungsfeindlich ist jedoch Faesers Vorhaben, den Rechtsstaat auszuhebeln, denn eine solche Beweislast-Umkehr ist mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, dem Gleichbehandlungsgebot und bereits mit der Menschenwürde unvereinbar. Diese verbietet es, den Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Ein freier Bürger braucht dem Staat nicht seine Rechtschaffenheit zu beweisen.

Ich fordere die Staatsregierung auf, diesen Bestrebungen der Bundesregierung, die Bürger zu kriminalisieren, mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten! Als Grundgesetzpartei lehnt die AfD jede Beweislast-Umkehr ab.“