Das Amtsgericht Weimar hat am 8. April ein wegweisendes Urteil gefällt: Den Leitungen und Lehrern mehrerer Schulen wurde untersagt, eine Maskenpflicht im Unterricht sowie auf dem Schulgelände anzuordnen, Mindestabstände vorzuschreiben und verpflichtende Schnelltests zur Feststellung des Coronavirus durchführen zu lassen. Darüber hinaus hat das Gericht die Schulleitungen angewiesen, für sämtliche Schüler Präsenzunterricht anzubieten.

Damit folgte das Amtsgericht der Auffassung der klagenden Eltern, dass die Corona-Maßnahmen „objektive Gefährdungen des Kindeswohls“ darstellen und die Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Achtung der Menschenwürde verletzen.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, die auch Mitglied der Kinderkommission des Landtags ist, kommentiert dies wie folgt:

„Mit seinem Urteil hat das Amtsgericht Weimar die Corona-Verordnungen des Freistaates Thüringen an Schulen für rechtswidrig erklärt. Da sich diese Maßnahmen mit denen anderer Bundesländer decken, hat das Urteil der Thüringer Richter eine Signalwirkung für sämtliche Corona-Vorschriften des Bundes und der Länder, die die Schulen und den Unterricht betreffen. Bei seiner Entscheidung hat das Gericht zahlreiche Expertengutachten zugrunde gelegt, die zu dem Ergebnis kommen, dass Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltests keinen nachweisbaren Nutzen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens haben. Schulen spielen, wie ich unter Verweis auf wissenschaftliche Studien schon oft betont habe, keine Rolle in der ‚Pandemie‘. Insofern ist die notwendige Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht gegeben.

Dennoch lässt die erste Stellungnahme der rot-rot-grünen Thüringer Regierung befürchten, dass sie nicht vorhat, das Gerichtsurteil zu akzeptieren. Stattdessen beanstandet sie angebliche formale Mängel, äußert ohne triftige Begründung ‚verfassungsrechtliche Zweifel‘, verweist auf weitere Prüfungen und verkündet in dreister Ignoranz gegenüber der Judikative, dass die aufgehobenen Bestimmungen weiterhin gelten.

Ich fordere die Staatsregierung auf, sich solcher Missachtung des Rechtsstaates in den Weg zu stellen. Herr Söder und Herr Piazolo sind gut beraten, das Urteil genau zu studieren und rechtswidrige Maßnahmen, die das Kindeswohl gefährden, sofort aufzuheben. Das Wohl unserer Kinder hat unbedingten Vorrang vor sinnlosen und schädlichen Verordnungen!“