Das Amtsgericht Weilheim hat in einer einstweiligen Anordnung die Maskenpflicht für eine betroffene Schülerin an einer Realschule aufgehoben. Zur Begründung führte das Gericht nach einer umfassenden Expertenanhörung aus, dass es keine Belege für nennenswerte Wirkungen der verschiedenen Gesichtsmasken – auch der FFP2-Masken – bei der Senkung des Infektionsrisikos gebe. Jedoch ginge laut Gutachten des Psychologieprofessors Christof Kuhbandner von den Masken eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls aus. Neben Beeinträchtigungen der psychosozialen Entwicklung durch die Störung der nonverbalen Kommunikation verwies Kuhbandner auf Erkrankungen des Mund- und Rachenraumes durch häufiges Maskentragen. Das Gericht erklärte die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gemäß § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung für verfassungswidrig und nichtig. Erst vor wenigen Tage hatte das Amtsgericht Weimar ein ähnliches Urteil gefällt.

Demgegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern einen Eilantrag gegen Corona-Tests an Schulen abgelehnt. Der VGH begründete seine summarische Folgenabwägung damit, dass eine solche Testpflicht aufgrund der Infektionslage keinen rechtlichen Bedenken begegne. Zudem erfolge der Test auf freiwilliger Grundlage, solange er nur als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht diene und ein alternatives Unterrichtsangebot durch Homeschooling bestehe.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, die auch Mitglied der Kinderkommission des Landtags ist, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Staatsregierung ist nicht in der Lage, auch nur eine einzige wissenschaftliche Studie zu nennen, die die Notwendigkeit von Masken- und Testpflicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens deutlich macht. Dies ging erst kürzlich aus ihrer Antwort auf meine Anfrage zu den wissenschaftlichen Grundlagen der Maßnahmenverordnungen hervor. Stattdessen gibt es zahlreiche Untersuchungen von Fachleuten, die sowohl auf die Wirkungslosigkeit dieser Verordnungen als auch auf die physischen und psychischen Gefährdungen des Kindeswohls hinweisen, die von Tests und Masken ausgehen. Immer mehr Gerichte schließen sich diesen Expertenmeinungen an und erklären die Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig und nichtig – innerhalb und außerhalb Bayerns. Trotzdem weigert sich die Söder-Regierung beharrlich, diese Urteile auch nur zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sie bei der Ausgestaltung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist Herrn Söder und seinen Ministern offenbar egal – wichtiger ist es ihm sein eitles Schaulaufen für die Kanzlerkandidatur und die Einhaltung des Merkelschen Prinzips, immer wieder gegen dieselbe Wand zu laufen, ‚koste es, was es wolle‘. Die einmal festgesetzten Verordnungen sollen weiterhin gelten, auch wenn sie sich längst als unsinnig und schädlich erwiesen haben.

Ich fordere die Staatsregierung auf, die von ihr verschuldete Rechtsunsicherheit zu beenden und das Kindeswohl an die erste Stelle zu setzen! Die Widersprüche zwischen Vorschriften und Gerichtsurteilen lassen nicht nur die ratlosen Versuche der Staatsregierung, die ‚Pandemie‘ zu bekämpfen, immer absurder erscheinen, sondern sie schaden längst dem Rechtsstaat. Stellen Sie endlich wieder verfassungsgemäße Zustände in Bayern her, Herr Söder!“