Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten angewiesen, das Gesetz, das den Beitritt Deutschlands zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds regelt, vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der Beteiligung Deutschlands an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt. Am Freitag folgte auch die Einwilligung des Bundesrates. Die Kläger, die die Verfassungsbeschwerde und den zugehörigen Eilantrag einreichten, fürchten die Einrichtung einer dauerhaften Schulden-Union.

Der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, äußert sich dazu wie folgt:

“Karlsruhe hat den von der Bundesregierung vorangetriebenen und von den Altparteien gehorsam abgenickten Marsch in den europäischen Schuldenstaat gestoppt: In einer beinahe einmaligen Eilentscheidung bewahrte das Bundesverfassungsgericht Deutschland dadurch — bis zur endgültigen Prüfung des Gesetzes — vor unkontrollierbaren Zahlungsverpflichtungen. Damit folgt das BVerfG zum wiederholten Male der Einschätzung der AfD. Außergewöhnlich ist die gewählte Förmlichkeit bei einem Vorgang, der normalerweise im Stillen abläuft. Dies zeigt die Verzweiflung der obersten Richter, die sich gemeinsam mit der übergroßen Mehrheit der vernünftigen Bürger gegen die EU-Gläubigkeit unseres Parlamentes stellen, das gestern unsere Bonität leichtfertig in ein 750-Milliarden-Schuldengrab warf. Es bleibt zu hoffen, dass die Sachentscheidung die gegenüber dem Bundespräsidenten verfügte Anordnung untermauert und die ungeheuren Haushaltsrisiken endgültig abgewendet werden.

Der Bruch der EU-Verträge — denn nichts anderes ist die Vergemeinschaftung von Schulden — und der Wahnsinn der EU-Kommission wurden vom höchsten deutschen Gericht erst einmal verhindert. Heute war ein guter Tag für den Rechtsstaat und die Demokratie sowie vor allem auch für die deutschen Steuerzahler.

Ich fordere die Bayerische Staatsregierung auf, sich nun im Bundesrat endlich auch vor die bayerischen Steuerzahler zu stellen und dem Plan zur Ausbeutung künftiger Generationen entgegenzutreten.”