Der von der Bundesregierung ursprünglich geplante Förderstopp für Wasserkraftanlagen unter 25 kW ist im überarbeiteten EEG-Entwurf nicht mehr enthalten. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hatte mit Drs. 19/12758 genau diese Streichung verlangt; kurz darauf wurde die Forderung im Bundesentwurf berücksichtigt, obwohl CSU und Freie Wähler den Antrag auf Landesebene kurzsichtig abgelehnt hatten. Wasserkraft gehört seit Generationen zur bayerischen Energie- und Wirtschaftsstruktur. Gerade Klein- und Kleinstwasserkraft ist regional verwurzelt: In Bayern bestehen 1.766 Anlagen bis 25 kW, und die Kleinkraftanlagen werden größtenteils von mittelständischen Familienbetrieben getragen.

Florian Köhler, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:

„Dass der Förderstopp gestrichen wurde, ist richtig. Unser Antrag hatte genau das gefordert. Jetzt müssen auch Regelenergie, Krisenresilienz, Schwarzstart- und Notstromfähigkeit kleiner Wasserkraft angemessen berücksichtigt werden.“

Gerd Mannes, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, ergänzt:

„Wasserkraft gehört historisch zu Bayern. Wir wollen stillgelegte Standorte reaktivieren, bestehende Anlagen modernisieren, Genehmigungen vereinfachen und ein bayernweites Potenzialkataster schaffen. Selbstverständlich müssen dabei die Belange des Umwelt- und Naturschutzes gewahrt bleiben; zugleich müssen unnötige bürokratische Hürden abgebaut und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Für kleine und mittelständische Betreiber brauchen wir dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen.“