Die EU will Kommunen künftig mehr Möglichkeiten geben, Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Private Eigentümer, die ihre selbst genutzte Wohnung nur gelegentlich vermieten, sollen davon weitgehend ausgenommen bleiben.
Dazu erklärt Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Städte und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit, um gegen die dauerhafte gewerbliche Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Wer sein eigenes Zuhause während des Urlaubs gelegentlich vermietet, ist nicht das Problem. Eine private Kurzzeitvermietung von beispielsweise bis zu vier Wochen jährlich halte ich für vertretbar. Kritisch wird es, wenn Investoren Wohnungen gezielt erwerben und ganzjährig ausschließlich an Touristen vermieten.
Gerade in München und anderen Ballungsräumen wird dadurch dringend benötigter Wohnraum dem regulären Mietmarkt entzogen. Zugleich entsteht eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Hotels und Pensionen, die zahlreiche gewerbe-, steuer-, bau- und brandschutzrechtliche Vorgaben erfüllen müssen.
Airbnb allein verursacht jedoch nicht die Wohnungskrise. Wir brauchen vor allem mehr Wohnungsbau, weniger Vorschriften, schnellere Genehmigungen und bessere Investitionsbedingungen. Beschränkungen müssen deshalb nach dem Subsidiaritätsprinzip vor Ort entschieden werden – nicht durch starre Vorgaben aus Brüssel.“