Auf eine AfD-Anfrage von März 2026 nach den Verwaltungskosten für Corona-Hilfen erklärte die Staatsregierung, diese seien nicht bezifferbar. Die AfD wandte sich am 22. Mai an den Bayerischen Obersten Rechnungshof und stellte eine zweite Anfrage. Nun nennt die Staatsregierung 6,9 Millionen Euro Verwaltungsausgaben und 6,48 Millionen Euro externe Kosten. Beim Stipendienprogramm stehen 1,7 Mio. Euro Verwaltungsausgaben lediglich 11,4 Millionen Euro Hilfen gegenüber. Für die Bayerische Härtefallhilfe mit 85 Millionen Euro Auszahlungen werden allein 2,5 Millionen Euro externe Dienstleisterkosten ausgewiesen.
Oskar Lipp, Sprecher des Arbeitskreises „Wirtschaft, Energie, Digitales“:
„Erst hieß es, die Kosten seien nicht bezifferbar. Nach unserem Nachhaken liegen plötzlich Millionenbeträge vor. Warum wurden diese Zahlen nicht sofort genannt? Besonders erklärungsbedürftig sind die Millionen für externe Dienstleister. Wir fordern vollständige Transparenz über Verträge, Leistungen und Zahlungen sowie eine Prüfung, welche Aufgaben günstiger vom Staat selbst erledigt werden können.“
Franz Bergmüller, Mitglied der Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“:
„Noch gravierender ist, dass bis heute keine vollständige Endabrechnung existiert. Wir fordern eine programmspezifische Gesamtabrechnung aller Personal-, Sach-, IT-, Beratungs-, Prüfungs- und Rückforderungskosten und verbindliche Regeln, damit solche Verwaltungskosten künftig gleich dokumentiert werden. Die AfD-Fraktion hätte eine Abrechnung der Corona-Hilfen über die Finanzämter mit einer Direktzuweisung über die Steuernummer bevorzugt. Dies hätte den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.“