Ab dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Parallel wird in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wirksam. Die Regelungen verschärfen die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an recyceltem Material und Kennzeichnungspflichten für Verpackungen.

Für Online-Händler bringt die PPWR zusätzliche Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Wer Verpackungen an Endkunden in mehreren EU-Ländern versendet, muss sich in jedem Zielland separat registrieren, Mengendaten melden und Systemgebühren zahlen. Gibt es keine eigene Niederlassung im Zielland, ist die Bestellung eines nationalen EPR-Bevollmächtigten erforderlich.

Oskar Lipp erklärt als wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die EU erdrückt kleine Unternehmen mit noch mehr kostspieligen Vorschriften. Die PPWR zwingt den Versandhandel in ein Dickicht aus 27 nationalen EPR-Systemen. Wer ein Paket über die Grenze verschickt, muss künftig in jedem Zielland separate Registrierungen vornehmen, Mengen angeben und womöglich sogar teure Bevollmächtigte bestellen. Zudem sieht das neue VerpackDG Bußgelder von bis zu 200.000 Euro vor. Für zahllose Online-Händler dürfte das alles der Todesstoß sein.

Gewinner sind die großen Konzerne. Verlierer sind kleine Online-Shops und Händler, die neben einem Ladengeschäft oft noch einen Webshop betreiben. Und die CSU unterstützt diesen Bürokratie-Wahnsinn auf EU-Ebene. Sie will keine familiengeführten Unternehmen mehr, sondern die Amazonisierung unserer Wirtschaft.

Nur die AfD stoppt dieses Zerstörungswerk und entlastet den Mittelstand.“