Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vorgelegt, um Gewalttourismus zu stoppen (Drs. 19/12840). Der Entwurf orientiert sich am Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalens und erweitert das Störungsverbot in Art. 8 Abs. 2 BayVersG auf Blockade- und Gewaltübungen, Planungen von Blockaden sowie Aufrufe dazu. Diese sollen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht werden.

Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, erklärt:

„Längst hat sich eine neue Qualität linksextremer Gewalt etabliert: das systematische Blockieren von Zufahrtswegen oder das Durchbrechen polizeilicher Absperrungen. Diese gewalttätigen Aktionen werden vor den Veranstaltungen trainiert, die die Linksextremisten verhindern wollen. Oft sind es AfD-Veranstaltungen. Beim Parteitag in Erfurt hat das ‚Widersetzen‘-Bündnis traurige Berühmtheit erlangt. Es kam sogar zu Hetzjagden auf Journalisten! Wir wollen die Versammlungsfreiheit schützen. Es gibt kein Grundrecht auf die Blockade friedlicher Versammlungen.“

Jörg Baumann ergänzt als Leiter des Arbeitskreises Inneres der AfD-Fraktion:

„Bayern darf kein Trainingslager für Gewalttouristen werden! Aber die Staatsregierung hat keine Übersicht über Anzahl und Umfang solcher Übungen. Sie lässt linksextreme Gewalttäter gewähren. CSU und Freie Wähler schauen zu. Linke Parteien solidarisieren sich mit den Tätern. Unser Gesetzentwurf schließt eine wesentliche Schutzlücke. Wir sorgen für die Durchsetzung des Demonstrationsrechts gegen militante Gewalttouristen.“