Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den bayerischen Haushalt 2022 teilweise für verfassungswidrig erklärt: Die im Haushaltsgesetz 2022 beschlossene Kreditermächtigung über rund 5,8 Mrd. Euro (Art. 2a Abs. 1 Satz 1 HG 2022) verstößt gegen die Schuldenbremse (Art. 82 Abs. 1 BV) und ist nichtig. Die Staatsregierung sowie die Fraktionen von CSU und Freien Wählern haben nicht darlegen können, dass tatsächlich eine Notlage bestünde, mit der die zusätzliche Verschuldung begründet werden könnte. Damit gab der Verfassungsgerichtshof einer Klage der AfD-Fraktion statt.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärt dazu:
„Dieses Urteil des Verfassungsgerichtshof ist ein Sieg für den Rechtsstaat und den Steuerzahler. Die Söder-Regierung wollte denselben Haushaltstrick anwenden, der die Ampel zu Fall brachte. Sie erfand eine ‚Notlage‘ wegen der Corona-‚Pandemie‘, unternahm aber nicht einmal den Versuch, diese zu begründen. Stattdessen war dann nur noch von der ökologischen und digitalen Transformation die Rede.
Die AfD-Fraktion hat immer wieder auf die Verfassungswidrigkeit dieses Taschenspielertricks hingewiesen. Durch unsere erfolgreiche Klage haben wir Söders Finanzgebaren auch für die Zukunft einen Riegel vorgeschoben.“
Der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang, seinerzeit Mitglied des Haushaltsausschusses, ergänzt:
„Jetzt ist klargestellt, dass eine Regierung sich nicht einfach eine fadenscheinige Begründung ausdenken darf, um gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig eine wachsame Opposition ist. Während alle anderen Fraktionen den verfassungswidrigen Haushalt der Staatsregierung abnickten, hat nur die AfD die Aufgabe einer wirksamen Kontrolle der Regierung erfüllt. Die AfD schützt Bayerns Verfassung und das Grundgesetz.“