Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die von der Bundesregierung beschlossenen geringfügigen Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber gegen EU-Recht verstoßen: Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen Asylbewerbern auch dann nicht gestrichen werden, wenn für sie eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist.
Martin Böhm kommentiert dies als europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wie folgt:
„Einmal mehr hat der Europäische Gerichtshof gezeigt, dass er nicht im Interesse der europäischen Völker urteilt. Er exekutiert eine radikale Migrationsagenda und vertritt die Interessen illegaler Einwanderer. Es ist ein Skandal, dass Migranten, die sich widerrechtlich in Deutschland aufhalten, von unseren Steuerzahlern vollständig alimentiert werden sollen. Nötig sind jedoch nicht nur Leistungskürzungen – illegale Migranten müssen selbstverständlich direkt an den Grenzen abgewiesen werden! Für uns ist klar: Wer illegal einreist, hat überhaupt keine Leistungen zu bekommen.
Wir werden auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren politischen Freunden darauf hinwirken, dass dieses bürgerfeindliche EuGH-Urteil keine schädlichen Folgen hat: In wenigen Tagen wird die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie, die der EuGH bei seiner Entscheidung noch zugrunde legte, durch neue Regeln abgelöst. Nach diesen sind Leistungseinschränkungen ausdrücklich möglich, wenn sich Asylbewerber in einem für sie nicht zuständigen EU-Land aufhalten. Die AfD hatte an dieser Reform einen wesentlichen Anteil, und wir werden uns dafür stark machen, dass sie auch wirklich umgesetzt wird. Nur die AfD sorgt für Remigration.“