Die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion zu Kosten und Effizienz der Corona-Hilfen wirft neue Fragen auf: Für alle in Bayern ausgezahlten Corona-Hilfen weist die Staatsregierung Verwaltungskosten von insgesamt rund 232 Millionen Euro aus. Gleichzeitig kann sie für die Corona-Hilfsprogramme des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst – darunter Künstlerhilfsprogramm, Stipendienprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm, Soloselbstständigenprogramm und Laienmusik – sowie für die Corona-Härtefallkommission keine eigenen Verwaltungskosten beziffern. Auch eine Aufschlüsselung der Verwaltungskosten der IHK München und Oberbayern nach einzelnen Wirtschaftshilfeprogrammen sei laut Staatsregierung nicht möglich. Dabei mussten bereits mehr als 1,3 Milliarden Euro Corona-Hilfen zurückgezahlt werden. Die AfD-Fraktion hat deshalb den Bayerischen Obersten Rechnungshof gebeten, die Antwort der Staatsregierung zu prüfen. Hintergrund ist auch der ORH-Jahresbericht 2026 zu den bayerischen Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen: Dort lagen die Abwicklungskosten nach ORH-Darstellung bei 234 Prozent der eigentlichen Förderleistungen.
Oskar Lipp, Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft, Energie und Digitales der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:
„Die Staatsregierung hat während der Corona-Zeit ohne belastbare Gründe mit massiven Eingriffen in das Wirtschaftsleben unzählige Unternehmer, Selbstständige und Betriebe in schwerste Existenznöte gebracht. Jetzt werden ausgerechnet von diesen Betroffenen Hilfen zurückverlangt, die sie damals wegen staatlich angeordneter Schließungen, Verbote und Beschränkungen überhaupt erst benötigt haben. Das ist politisch und moralisch nicht vermittelbar. Die AfD-Fraktion fordert deshalb: Bund und Freistaat müssen endlich von weiteren Rückforderungen ausgezahlter Corona-Hilfen grundsätzlich absehen! Wer Betriebe durch Lockdowns, 2G-Plus-Regeln und willkürliche Freiheitseinschränkungen in die Krise getrieben hat, darf sie Jahre später nicht erneut durch Rückforderungen, Bürokratie und Liquiditätsentzug belasten.“
Franz Bergmüller ergänzt als Mitglied der Enquete-Kommission Bürokratieabbau des Bayerischen Landtages für die AfD-Fraktion:
„Besonders auffällig ist, dass die Staatsregierung bei zentralen Bereichen keine Verwaltungskosten nennen kann. Bei den Kulturhilfen fehlen belastbare Angaben vollständig, bei der Härtefallkommission ebenfalls. Gleichzeitig wissen wir aus der Prüfung anderer Hilfsprogramme durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, dass staatliche Abwicklungskosten die eigentlichen Leistungen sogar um ein Vielfaches übersteigen können. Deshalb ist es keineswegs ausgeschlossen, dass auch hier ein massives Missverhältnis zwischen Förderzweck und Verwaltungsaufwand bestand. Wer solche Kosten nicht ausweisen kann, darf sich nicht wundern, wenn der Verdacht entsteht, dass die Staatsregierung etwas zu verbergen hat. Wir erwarten vollständige Transparenz und werden weiter nachhaken.“