Nach einer Schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion hat die Bayerische Staatsregierung eingeräumt, dass die Finanzämter seit Anfang 2026 keine postalischen Erinnerungsschreiben für Steuer-Vorauszahlungen mehr verschicken. Gleichzeitig explodierten die Einnahmen aus Säumniszuschlägen. Während der Freistaat im ersten Quartal 2026 durch den Wegfall der Erinnerungsbriefe rund 544.750 Euro einsparte, wurden allein für die zum 10. März 2026 fälligen Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen rund 4,714 Mio. Euro an Säumniszuschlägen vereinnahmt. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es lediglich rund 2,578 Mio. Euro. Zudem mussten rund 470.000 Mahnschreiben erstellt werden. Die Staatsregierung bestätigte ferner, dass die betroffenen Steuerzahler vor der Umstellung nicht individuell postalisch informiert wurden, sondern lediglich Hinweise auf Internetseiten, Pressemitteilungen und Mitteilungen an Verbände erfolgten. Gleichzeitig wurden bis Ende April bereits in rund 41.000 Fällen Säumniszuschläge wieder erlassen.

Oskar Lipp, Leiter des Arbeitskreises „Wirtschaft, Energie, Digitales“ der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu:

„Hier zeigt sich ein massives Behördenversagen zulasten von Selbstständigen und Unternehmen. Wer jahrzehntelang an Erinnerungsschreiben gewöhnt war, wurde plötzlich ohne direkte persönliche Information mit Mahnungen und Zuschlägen konfrontiert. Die Staatsregierung darf die Digitalisierung der Verwaltung nicht dazu missbrauchen, Bürger und Betriebe in Gebührenfallen laufen zu lassen. Wir fordern die sofortige Wiedereinführung eines verpflichtenden direkten Erinnerungsservices für Steuer-Vorauszahlungen sowie eine umfassende Überprüfung sämtlicher verhängter Säumniszuschläge.“

Andreas Winhart ergänzt als finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Besonders brisant ist, dass zehntausende Säumniszuschläge nachträglich wieder erlassen werden mussten. Das zeigt eindeutig, dass die Umstellung chaotisch vorbereitet war und selbst die Finanzverwaltung die Folgen offenbar nicht mehr sauber kontrollieren konnte. Die Staatsregierung muss offenlegen, wie viele Steuerzahler erst durch Mahnungen von der Abschaffung der Erinnerungsschreiben erfahren haben. Außerdem braucht es künftig eine verpflichtende schriftliche Vorwarnung bei vergleichbaren Verwaltungsumstellungen.“