Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung sowie des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes im Bayerischen Landtag eingebracht (Drs. 19/8937). Mit diesem möchte sie den Wählern ermöglichen, Bürgermeister bei gravierenden Missständen vor dem Ablauf ihrer regulären Amtszeit abzuwählen. Die Abwahl soll durch ein Bürgerbegehren eingeleitet werden können.

Jörg Baumann erklärt dazu als Leiter des Arbeitskreises Inneres der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die AfD stärkt die direkte Demokratie – das ist ein wesentlicher Teil unserer politischen DNA. Die Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, Bürgermeister bei schwerwiegendem Versagen, Korruption oder anderem Fehlverhalten vor dem Ende ihrer regulären Amtszeit abwählen zu können. Dadurch würde das Vertrauen in die demokratischen Institutionen gesteigert. Die von uns vorgesehenen Hürden für eine Abwahl sind hoch genug, um den Einfluss kurzfristiger Stimmungsschwankungen auszuschalten: Unser Abwahlverfahren verlangt eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und ein Mindestquorum von 35 Prozent Wahlbeteiligung der Stimmberechtigten. In den meisten anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die sehr gut funktionieren. Dass sie in Bayern fehlen, ist undemokratisch. Wenn sich die Regierungskoalition einer solchen Bürgerbeteiligung verweigert, geht es ihr nicht um ‚Stabilität‘, wie sie behauptet. Sondern CSU und Freie Wähler wollen den Bürgerwillen blockieren und ausbremsen. Wer mehr Demokratie in Bayern wünscht, muss unserem Antrag zustimmen.“