Die AfD-Fraktion hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an öffentlichen Schulen in Bayern“ im Bayerischen Landtag eingebracht (Drs. 19/8274). In diesem fordert sie die Staatsregierung auf, das Tragen von Kopftüchern und anderen weltanschaulich oder religiös geprägten Bekleidungsstücken, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden sind, für Mädchen unter 14 Jahren an allen öffentlichen Schulen des Freistaates zu untersagen.
Ramona Storm erklärt dazu als Mitglied des Arbeitskreises Bildung und Kultus der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Jahrzehntelang haben Frauen für Freiheit und Gleichberechtigung gekämpft – aus guten Gründen. Doch heute wittern linke Pseudo-Feministinnen immer noch überall Diskriminierung. Nur nicht, wenn es den Islam betrifft. Dann haben sie kein Problem mit geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung und männlichem Dominanz-Gebaren.
Während Linke nur feministische Parolen von sich geben, wirkt unser Antrag tatsächlich frauenfeindlichen Tendenzen entgegen: Das Tragen eines Kopftuchs steht bei Mädchen unter 14 Jahren für frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen und religiöse Bevormundung. Es ist aber eine wesentliche Aufgabe des Staates, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu gewährleisten und Unterdrückung zu verhindern. Ein Kopftuchverbot dient daher dem Schutz der Schülerinnen und unterstützt die Gleichbehandlung aller Kinder. Es widerspricht auch nicht der Freiheit der Religionsausübung, denn der Koran verlangt von Kindern kein Kopftuch.
Als AfD sagen wir: Ja zur Religionsfreiheit und Nein zur Unterdrückung von Frauen und Mädchen!“