Die AfD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgelegt (Drs. 19/11080). Darin fordert sie die Abschaffung des Islamischen Unterrichts in Bayern.
Oskar Atzinger erklärt dazu als bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:
„Unser Grundgesetz und die Bayerische Verfassung sehen Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft vor. ‚Islamischer Unterricht‘ kann daher nicht denselben Status wie katholischer oder evangelischer Religionsunterricht haben. Denn es gibt keine allgemein anerkannte islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner. Deshalb musste er als besonderer Ethikunterricht ausgestaltet werden, der westliche Werte aus islamischer Perspektive zu vermitteln sucht. Aufgrund mangelnder Legitimation durch islamische Organisationen findet er jedoch keine Anerkennung in den Augen praktizierender Moslems. Außerdem gibt es für ihn zu wenige staatlich geprüfte Lehrer. Überdies scheut er Fragen zu Geschlechtergerechtigkeit und interreligiösem Dialog. Insgesamt trägt der ‚Islamische Unterricht‘ nicht dazu bei, muslimische Schüler in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Es ist sinnvoller, die allgemeine Schulbildung zu fördern und westliche, humanistische Werte direkt im Ethikunterricht zu vermitteln, anstatt sie aus islamischer Sicht neu zu interpretieren. Der ‚Islamische Unterricht’ sollte ersatzlos gestrichen werden.“