Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes mit dem Ziel, „keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter“ zuzulassen, in zweiter Lesung im Bayerischen Landtag eingebracht (Drs. 19/8368).

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu Folgendes:

„Die AfD wird in absehbarer Zeit Regierungsverantwortung übernehmen. Die einzige Reaktion der Kartellparteien auf das Vertrauen, das uns immer mehr Bürger entgegenbringen, besteht darin, diese unter Generalverdacht zu stellen. Das beginnt bereits, wenn sie Kritik an der herrschenden Migrationspolitik oder der Energiewende äußern oder sich aus anderen Gründen nicht ins links-rot-grüne Spektrum einfügen. Dabei müssen alle Demokraten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 zur Kenntnis nehmen: Darin wurde gerichtlich bestätigt, dass die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt werden darf. Das war eine krachende Niederlage für den Bundesverfassungsschutz und alle Verbotsfanatiker. Und es war auch eine krachende Niederlage für die Bayerische Staatsregierung, die die AfD in das Verzeichnis extremistischer Organisationen aufgenommen hat, um unseren Mitgliedern öffentliche Ämter zu verwehren. Zugleich war diese Entscheidung ein Sieg des Rechtsstaates über behördliche Willkür und ein Sieg der Bevölkerung über die Machtinstrumente der Regierungspolitiker. Die von der SPD gewünschte Gesetzesverschärfung lehnen wir daher ab. Die Gerichte können auch jetzt schon effektiv vor wirklichen Extremisten geschützt werden.“