Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat gestern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die neuen Vorschriften in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung eingereicht. Die seit 1. Januar 2026 geltenden Neuregelungen sehen vor, dass ein Anspruch auf Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen nicht für Veranstaltungen besteht, bei denen antisemitische Inhalte oder die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft „zu erwarten“ sind.
Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, sagt hierzu:
„Mit der der Neuregelung von Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung hat die Staatsregierung ein Instrument geschaffen, das den rechtsstaatlichen Vorgaben der geltenden Verfassungsrechtsprechung widerspricht. Die Regelung knüpft nicht an konkrete Gefahren oder Rechtsgutsverletzungen an, sondern vielmehr an eine Inhaltsprognose, nach der ein Beamter vermutet, was aus seiner Sicht passieren könnte. Ausweislich der Begründung soll gerade das möglich werden, was bislang unterhalb der Strafbarkeitsschwelle wegen verfassungsrechtlicher Anforderungen nicht zulässig war.
Antisemitismus bekämpft man mit klaren Rechtsgüterschranken und konsequenter Strafverfolgung. Hätte die Staatsregierung Antisemitismus bekämpfen wollen, hätte sie in den vergangenen Jahren entschieden gegen antisemitische Aufmärsche und Hetze von Islamisten und Linksextremisten auf deutschen Straßen vorgehen müssen. Stattdessen schafft sie einen neuen ‚Gummiparagrafen‘, der mit Erwartungsprognosen arbeitet und die Gefahr politischer Verdrängung für unliebsame Meinungen aus kommunalen Einrichtungen schafft. Unter dem Deckmantel des ‚Kampfes gegen Hass und Hetze‘ werden Instrumente geschaffen, die einzig und allein dazu dienen, den politischen Gegner zu benachteiligen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren – deswegen klagen wir!“