Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurde im Ausländeramt des Landkreises Unterallgäu festgestellt, dass Aufenthaltstitel ohne rechtliche Prüfung ausgestellt worden waren. Auf Grundlage dieser Feststellungen nahm die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Falschbeurkundung auf. Es wurde Haftbefehl gegen eine tatverdächtige Mitarbeiterin erlassen.

Mittels einer Schriftlichen Anfrage forderte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag das Bayerische Staatsministerium des Inneren auf, detaillierte Informationen bezüglich des Bestechungsverdachtes gegen Mitarbeiter der Behörde zu erteilen. Einzig und allein zur Zahl der im Zeitraum von 2021 bis 2023 durch das Ausländeramt des Landratsamts Unterallgäu erteilten Aufenthaltstitel sowie zu der Herkunft der Ausländer, die sich gegen Schmiergeldzahlungen Aufenthaltstitel erschleichen konnten, wurden konkrete Zahlen genannt. Alle anderen Anfragepunkt wurden mit Verweis auf laufende Ermittlungen abgewiegelt.

Hierzu erklärt Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Bayern:

„Anstatt einen inhaltlichen Beitrag zur Aufklärung des Bestechungsverdachtes gegen Mitarbeiter des Landratsamtes Unterallgäu zu leisten und sich aktiv an der Aufarbeitung möglicher Straftaten in der Ausländerbehörde zu beteiligen, versteckt sich das Bayerische Innenministerium hinter juristischen Floskeln, um sein Kontrollversagen zu kaschieren. Ein laufendes Ermittlungsverfahren entbindet die Staatsregierung nicht von ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht, die berechtigten Informationsansprüche des Bayerischen Landtags zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbürgten Unschuldsvermutung wäre es dem Innenministerium ohne Weiteres möglich gewesen, die eingeforderten Auskünfte zu erteilen, ohne die berechtigten Interessen bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen auch nur ansatzweise zu beeinträchtigen. Dies wird insbesondere dann deutlich, wenn sich das Ministerium bequemt, sich doch ein wenig in die Karten schauen zu lassen: Zwar ist angeblich eine valide Aufschlüsselung der betroffenen Fälle im Sinne der Anfrage nicht möglich, auf der anderen Seite können aber die Herkunftsländer der Ausländer angegeben werden.

Die lapidare Antwort des Bayerischen Staatsministeriums legt nahe, dass gerade vor den Kommunalwahlen am 8. März dieser schwerwiegende Vorfall in einer bayerischen Behörde mit Verweis auf Ermittlungen und personenbezogene Daten stillschweigend unter den Teppich gekehrt werden soll.  Das werden wir als AfD-Fraktion nicht zulassen und im Rahmen unserer parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag der Sache solange nachgehen, bis alle offenen Fragen im Interesse unserer Steuerzahler beantwortet sind und vollständige Transparenz hergestellt ist.“