Der Bayerische Landtag hat gestern den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes in zweiter Lesung behandelt. Dieser sieht die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften vor. Da sich deren Rechtsform ausschließlich nach Landesrecht aus der Zeit vor 1900 richtet und in vielen Fällen schriftliche Unterlagen fehlen, sind sie oft nicht juristisch handlungsfähig. Die Staatsregierung will daher die Anwendung des amtsgerichtlichen Aufgebotsverfahrens ermöglichen. Sind keine Mitglieder einer Waldkörperschaft mehr ermittelbar, soll diese als aufgelöst gelten und der Freistaat Bayern ein Aneignungsrecht an den Waldflächen erhalten.

Ralf Stadler erklärt dazu als landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Folgendes:

„Als AfD-Fraktion treten wir dafür ein, die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Waldkörperschaften zu beheben. Damit Rechtsinhaber beim Aufgebotsverfahren ihre Rechte auch wirklich in Anspruch nehmen können, schlagen wir eine Verlängerung der Wartefrist von derzeit 6 Wochen bis maximal einem Jahr auf fünf Jahre vor. Niemand soll ‚aus Versehen‘ enteignet werden! In der Übergangszeit könnten die Grundstücke von den Bayerischen Staatsforsten treuhänderisch bewirtschaftet werden. Währenddessen sollen in diesen Wäldern bauliche Maßnahmen, z.B. die Errichtung von Windkraftanlagen, ausgeschlossen werden. Nach Ablauf der Frist sollte zunächst eine Andienungspflicht gelten: Der Staat muss Anliegern dann das jeweilige Waldgrundstück vorrangig anbieten, bevor er es sich endgültig aneignen darf. Dieses Verfahren hätte den Vorteil, dass die Anrainer die Waldflächen effektiver bewirtschaften würden als der Staat.
Unsere Vorschläge schaffen Rechtssicherheit und stärken die Bürger und Waldbesitzer.“