Nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der die Klage dreier Städte gegen das Bettensteuer-Verbot abgewiesen hat, prüft der Bayerische Städtetag jetzt eine Verfassungsbeschwerde.
Franz Bergmüller, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, plädiert für eine Rückkehr zur Vernunft in der Steuerpolitik:
„Die Bettensteuer ist ein Versuch der Kommunen, ihre leeren Kassen auf Kosten der Gäste und Betriebe zu füllen. Und das in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeit, in der das Gastgewerbe mit hohen Energiepreisen, steigenden Personalkosten und massiver Bürokratie kämpfen muss. Laut der Stadtkämmerei München hätte die Landeshauptstadt auf bis zu 100 Millionen Euro Mehreinnahmen hoffen können. Auf Kosten unserer Tourismusbranche!
Viele Städte behaupten, die Bettensteuer diene der Förderung des Tourismus. Tatsächlich gibt es aber keine Zweckbindung: Die Einnahmen fließen in die allgemeinen Haushalte und werden nicht gezielt in touristische Infrastruktur investiert. Damit ist die Bettensteuer nichts anderes als eine zusätzliche Belastung, die Wettbewerbsnachteile schafft und Gäste abschreckt.
Anstatt immer neue Einkommensquellen zu suchen, brauchen wir eine Kommunalfinanzreform, die die Städte und Gemeinden solide aufstellt. Es kann nicht sein, dass der Bund ständig neue Aufgaben vorgibt, von Migration über Energie bis hin zu Sozialleistungen, und die Kommunen auf den Kosten sitzenbleiben. Ich fordere, dass den Kommunen neue Vorgaben des Bundes vollständig ersetzt werden! Nur so können unsere Gemeinden handlungsfähig bleiben, ohne ihre Bürger und Gäste immer weiter zu belasten. Eine Bettensteuer löst kein einziges strukturelles Problem der Kommunalfinanzen, schadet aber dem Tourismusstandort Bayern. Wer unsere gastgewerblichen Betriebe stärken will, muss Bürokratie abbauen, Energiepreise senken und die Kommunen fair finanzieren, anstatt neue Steuern zu erfinden.“