Letzte Woche wurde die Liste der „Novel-Food-Verordnung“ der EU um Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer erweitert. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert heute mit ihrem Dringlichkeitsantrag eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für Insekten in Lebensmitteln.,

Der landwirtschaftspolitische Sprecher und stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, erklärt dazu folgendes:

„Ab dem 26. Januar 2023 dürfen die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer in bestimmten Mengen Lebensmitteln hinzugefügt werden. Dies betrifft z.B. Getreideprodukte, Backwaren und Backmischungen, Suppen, Pizza, Fleischzubereitungen, Fleisch- und Milchanaloge, Schokolade sowie Snacks wie Chips und Cracker.

Zwar müssen Beimischungen von Insektenmehl in der Zutatenliste angegeben werden, aber aus Sicht des Verbraucherschutzes ist das nicht ausreichend. Wir fordern daher einen deutlich sichtbaren Hinweis, zum Beispiel ein Käfersymbol auf der Vorderseite der Produktverpackung. Eine solche verbraucherfreundliche Kennzeichnung ist insbesondere notwendig, da viele Menschen auf Insektenbeimischungen allergisch reagieren könnten.

Generell besteht dieser Informationsbedarf der Bürger auch aufgrund der unzureichenden Tierhaltungsrichtlinien bei Insekten, insbesondere wenn sie aus dem Ausland importiert werden. Besser wäre es die heimische Landwirtschaft und die regionale Vermarktung zu fördern anstatt ausländische Insektenmehl-Produzenten.

Freie Bürger dürfen essen, was sie möchten! Es ist dringend zu verhindern, dass ihnen insektenhaltige Produkte ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen untergeschoben werden. Die AfD ist für eine klare Kennzeichnung von Insektenfood!“

Den Antrag finden Sie hier:

“Verbrauchertäuschung vorbeugen: Klare Kennzeichnungspflicht für Insekten in Lebensmitteln”