Obwohl sich die zuständigen Minister im bayerischen Kabinett, Eisenreich und Holetschek, positiv zu der Rückzahlung von Bußgeldern im Kontext der Ausgangsbeschränkungen 2020 geäußert haben, beharren die Kommunen auf dem Standpunkt, dass es keine Rückerstattung geben wird.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, sagt hierzu:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes ist eindeutig. Die Ausgangsbeschränkungen im April 2020 und die damit entsprechend verbundenen Bußgeldbescheide waren unverhältnismäßig.

Demnach sind alle Instanzen, insbesondere die Kommunen, nun in der Bringschuld gegenüber den zu Unrecht bestraften Bürgern.

Aus diesem Grund fordere ich die Kommunen auf, alle Bußgeldbescheide rückwirkend aufzuheben und den Bürgern das Geld zurückzuerstatten.

Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, ob und wie man jene Arbeitnehmer entschädigen könnte, die wegen Corona-Maßnahmen, wie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ihre Arbeit aufgeben mussten. Als Gesellschaft müssen wir den sozialen Frieden und Gerechtigkeit wiederherstellen.“