Die AfD-Fraktion vertritt einen pragmatischen Naturschutz ohne ideologische Schlagseite. Daher hat sie einen Antrag mit dem Titel „Klarheit über Wasserverunreinigungen schaffen: Verursacherprinzip stringenter verfolgen!“ im Landtag eingebracht (Drs. 18/24306). In diesem fordert sie die Staatsregierung auf, eine Studie zu Nitrateinträgen und sonstigen Wasserverschmutzungen aus nichtlandwirtschaftlichen Quellen in Bayern in Auftrag zu geben.
Mit einem weiteren Antrag stellt die AfD-Fraktion sich sinnlosem Bürokratismus entgegen: „EU-Bürokratie begrenzen: Keine Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinie“ (Drs. 18/24292).

Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ralf Stadler, führt dazu folgendes aus:

„Einem weitverbreiteten Klischee nach ist vor allem die Landwirtschaft für Gewässerverunreinigungen verantwortlich. Jedoch wird die Wasserqualität auch durch Ausflüsse aus Klärwerken, defekte Rohrleitungen, Chemieunfälle oder spezifische Bodengegebenheiten vermindert. So sickert Regenwasser bei Böden, die aus Sandstein, Karst- oder Kluftgesteinen bestehen, fast ungefiltert ins Grundwasser. Auch Kies- und Baugruben können die natürliche Filterfunktion des Bodens beeinträchtigen.

Als AfD setzen wir uns für eine gesunde Umwelt ein. Daher fordern wir die Staatsregierung auf, untersuchen zu lassen, wodurch unser Wasser tatsächlich verunreinigt wird. Nur wenn die Politik gut informiert ist, kann sie wirksame Maßnahmen gegen die Verschmutzung unserer Gewässer ergreifen.

Dabei stehen wir für Pragmatismus statt Bürokratismus. Deshalb wenden wir uns gegen den überzogenen Kult um Feinstaubwerte im Rahmen des ‚Green Deal‘. Die Auswertung von rund 600 Messstationen in Deutschland hat 2021 laut Umweltbundesamt keine einzige Grenzwertüberschreitung ergeben! In den Städten ist die Luftqualität heute so gut wie vor zehn Jahren auf dem Land. Die von der EU geplante Verschärfung der Luftqualitätsrichtline lehnen wir daher ab. Noch strengere Grenzwerte hätten lediglich ideologischen Charakter und würden die Mobilität der Bürger unnötig einschränken.“