Die AfD-Fraktion hat im Bayerischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Keine Fortsetzung des Unrechtes über das Hausrecht“ eingereicht. In diesem fordert sie die Aufhebung sämtlicher Sonderregeln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die über die geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinausgehen.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, führt zur Begründung folgendes aus:

„Noch immer besteht Maskenpflicht an vielen staatlichen Institutionen und Bildungseinrichtungen. Selbst die Testpflicht für Ungeimpfte, Genesene und sogar für Geimpfte ist in manchen Einrichtungen des Freistaates noch in Kraft. Diese Vorschriften widersprechen der aktuellen, am 1. April 2022 erlassenen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die eine Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Ambulanzen und Pflegeheimen vorsieht.

Besonders an den Hochschulen werden Lehrkräfte, Studenten und Besucher weiterhin zum Tragen von Masken genötigt. Diese Praxis, staatliches Unrecht über den Umweg eines angeblichen Hausrechts aufrecht zu erhalten, kann nicht länger hingenommen werden! Eine solche Verpflichtung ist ein grundrechtswidriger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, da die Maske das freie Atmen behindert und Erkrankungen hervorrufen kann. Womöglich wird der unrechtmäßige Maskenzwang Schadensersatzforderungen gegen die Hochschulen nach sich ziehen und damit den Steuerzahler finanziell belasten.

Ich fordere die Staatsregierung auf, dieses Übel auf dem Verordnungsweg abzustellen und Schaden von den betroffenen Bürgern abzuwenden. Kein Maskenzwang an bayerischen Hochschulen!“