Der Bundestag hat heute eine Verlängerung der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Damit kann die Bundesregierung auch in der Zukunft weitreichende Grundrechtseingriffe vornehmen. Die derzeitige Regelung wäre am 30. Juni ausgelaufen. Nun gilt der angebliche Notstand wieder für weitere drei Monate. Die AfD-Fraktion hat gegen die Verlängerung gestimmt.

Der bundespolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Martin Böhm, kommentiert dies wie folgt:

„Die Inzidenzwerte sinken von Tag zu Tag, und ein Großteil der Bevölkerung ist mittlerweile zumindest einmal geimpft. Es droht auch keine Überlastung des Gesundheitssystems. Ohnehin beruhte diese inszenierte Angst wesentlich auf den falschen Angaben, die viele Krankenhäuser zur Anzahl ihrer Intensivbetten gemacht haben, um sich unrechtmäßige Zuschüsse zu erschleichen.

Trotzdem haben die Regierungsfraktionen nun eine Verlängerung der de facto nicht existierenden ‚Notlage‘ beschlossen. Diese neuerliche Entrechtung des Bürgers zeigt einmal mehr, dass es den Regierungsparteien nicht um den Schutz der Menschen vor einer Krankheit geht, sondern dass Corona als Vorwand für politische Zwecke verwendet wird. Die Normalität, die uns jetzt von der Bundesregierung scheinbar zugebilligt wird, hat einen trügerischen Charakter. Jederzeit können wieder neue Beschränkungen der Grundrechte beschlossen werden. Über uns hängt das Damoklesschwert des permanenten Ausnahmezustandes.

Ich fordere die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene diesem dauerhaften, faktischen Grundrechtsentzug zu widersetzen. Unsere Grundrechte gelten nicht nur unter Vorbehalt!“