Nach einem Beschluss des Bundessozialgerichts müssen die Jobcenter nun jedem Hartz-4-Empfänger wöchentlich 20 FFP2-Masken oder monatlich 129 Euro zur Verfügung stellen. Das Gericht begründete dies mit dem Schutz des Klägers und dem Interesse der Allgemeinheit, da ohne Masken das Grundrecht der Hartz-4-Empfänger auf soziale Teilhabe unverhältnismäßig beschränkt würde. Doch wurden von der Staatsregierung nicht nur Menschen mit Grundsicherung vergessen, sondern sie hat auch zu wenig für Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen getan. Die kostenlosen Masken wurden zu spät oder in zu geringer Anzahl bereitgestellt, bzw. die Informationen zum Bezug dieser Masken kamen bei den Betroffenen nicht an.

Dazu sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Singer als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales:

„Wir haben schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht, insbesondere die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, für viele sozial schwächere Bürger eine immense zusätzliche Belastung darstellt. Daher begrüßen wir dieses Gerichtsurteil und hoffen, dass in der nächsten Zeit diesbezüglich noch mehr unternommen wird. Wir müssen alle sozial schwachen Menschen mit solchen Maßnahmen unterstützen, vor allem diejenigen, die auf Grund einer Vorerkrankung besonders von der Corona-Krise betroffen sind, aber auch Rentner und Geringverdiener und nicht nur Hartz-IV-Empfänger.

Ich fordere die Staatsregierung auf, die FFP2-Masken jetzt allen Menschen in Bayern kostenlos zukommen zu lassen, die durch Corona in eine finanziell schwierige Situation geraten sind oder es davor bereits waren. Denn die Belastungen durch die Krise werden immer deutlicher spürbar. Deshalb muss der Staat als Hauptverantwortlicher für die Krise seinen Bürgern auch bei der Bewältigung derselben zur Seite stehen!“