Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung der Fitnessstudios als nicht verhältnismäßig eingestuft. Laut dem Verwaltungsgerichtshof verstoße die Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn nach der aktuellen Verordnung ist der Individualsport erlaubt. Das Urteil resultiert aus einem Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sagt hierzu:

„Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zeigt unzweifelhaft den Charakter der aktuellen Lockdown-Maßnahmen auf.

Die Maßnahmen, die von Söder und Merkel nun schon seit März dieses Jahres umgesetzt werden, sind nicht verhältnismäßig.

Auch die neuesten Verordnungen stehen in einem Missverhältnis zu ihren Auswirkungen.

Bis heute konnten weder Merkel noch Söder evidenz-basiert nachweisen, dass die von ihnen dem ganzen Land aufgezwungenen Maßnahmen die versprochene Wirkung haben.

Ganz im Gegenteil, wir erleben jeden Tag, dass immer mehr Bürger, Verbände und Protestbewegungen, die Maßnahmen als überzogen und schädlich ansehen.

Als Vorsitzende der AfD-Fraktion fordere ich Ministerpräsident Söder auf, endlich diese Angst- und Schikanenpolitik gegen die Bürger Bayerns einzustellen.

Was wir brauchen sind gezielte Schutzmaßnahmen für Risikopatienten und Risikoberufsgruppen. Allgemeine Zwangsmaßnahmen schaden der Gesellschaft und jedem einzelnen Bürger.“