Die AfD-Fraktion hat in der heutigen Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes vorsieht. Der Antrag hat zum Ziel, die Chancengleichheit der politischen Parteien in Bayern zu gewährleisten. So sollen die Änderungen des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, sicherstellen, dass die weltanschauliche Neutralität des Staates, die Meinungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung politischer Anschauungen entsprechend dem Prinzip der Menschenwürde beachtet werden. Dies setzt eine Erweiterung der Aufgabenbereiche des Verfassungsschutzes voraus, um bislang nicht beobachtete Lücken zu schließen. Auch ist die Definition des Schutzgutes der freiheitlich demokratischen Grundordnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen.

Der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, sagt hierzu:

„Der Verfassungsschutz wird in der Bunderepublik Deutschland instrumentalisiert, um alle Bürger und Organisationen mundtot zu machen, die Nein sagen zu illegaler Massenmigration, Multi-Kulti, Islamisierung und damit zum Untergang des Abendlandes.

Das rechtswidrige Gebaren der Verfassungsschutzbehörden und zahllose weitere Verfassungsbrüche, wie die illegale Flutung Deutschlands mit Scheinasylanten während der Söder- und Merkel-Herrschaft, zeigen, dass die Verfassung geschützt werden muss – nämlich in erster Linie vor denen, die ihre politische Macht zur Unterdrückung der Opposition, und damit zum Schaden Deutschlands, missbrauchen.

Wir fordern mit unserer Gesetzesvorlage nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes insgesamt, da die echten Feinde unseres deutschen Staates sehr wohl auf das Schärfste bekämpft werden müssen.

Vielmehr wollen wir für das Einschreiten der Behörde und die Erwähnung in Verfassungsschutzberichten nachvollziehbare Maßstäbe im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz festlegt sehen.“