Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am gestrigen Montag dem Eilantrag eines Landshuter Bürgers stattgegeben. Der Altstadtbewohner hat die allgemeine Maskenpflicht auf von der Stadtverwaltung willkürlich ausgewiesenen Flächen für unverhältnismäßig erachtet. Dieser Einschätzung des Klägers ist das Verwaltungsgericht nun gefolgt. Die Stadtverwaltung in Landshut will aber trotz dieses Grundsatzurteils an der allgemeinen Maskenpflicht auf den besagten Innenstadtflächen festhalten.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, sagt hierzu:

„Das, was wir im niederbayerischen Landshut erleben, ist wohl der Vorgeschmack, wie es künftig in Deutschland zugehen wird. Staatliche Willkür gegenüber den Bürgern, selbst wenn diese gerichtliche Urteile auf ihrer Seite haben.

Söder und Konsorten begehen gerade einen gefährlichen Pfad, der uns direkt in ein demokratiefeindliches System führt, eine Verordnungs-Diktatur, die nur den Anschein einer Demokratie mit Gewaltenteilung haben wird.

Die Parlamente in Deutschland, auch der Landtag in Bayern, haben seit 231 Tagen nur noch eine Show-Funktion für die Regierenden. Die Abgeordneten sind kaum mehr als Statisten, die über die Maßnahmen nicht mitbestimmen dürfen.

Mit der Gleichgültigkeit gegenüber Gerichtsentscheidungen, wie sie jetzt die Stadt Landshut vormacht, wird nunmehr auch die rechtsprechende Gewalt aufs Abstellgleis geschoben. Wenn Gerichte und ihre Urteile nicht mehr respektiert werden, dann ist die Gewaltenteilung zerbrochen. Gegen diese Zerstörung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze wird die AfD weiterhin den parlamentarischen Widerstand organisieren.“