Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen aufgehoben. Am Tag zuvor hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Berlin, sowie der Innensenator der rot-rot-grünen Regierung Geisel, die angemeldete Demonstration wegen möglicher Nicht-Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen verboten.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, betont hierzu:

„Wir begrüßen den Sieg des Rechtsstaates über parteipolitischer Willkür. Das Demonstrations- und Versammlungsrecht sind grundlegende Freiheitsrechte, die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert werden.

Die Begründung die Demonstration hätte Gesundheitsrisiken und müsse daher verboten werden, entbehrt jeglicher Faktenbasis. Nach der Demo vom 1. August, an der angeblich nur 20.000 Menschen teilgenommen haben, kam es nirgends zum signifikanten Anstieg der Zahlen von positiv Getesteten. Demnach war dieses Verbot ausschließlich gegen unliebsame Kritiker einer Politik der Angst und der Unverhältnismäßigkeit gerichtet.

Wir hoffen nun, dass auch die nächste Instanz unseres Rechtssystems dieser Meinung folgen wird und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung entsprechen wird. Alles andere wäre ein verheerendes Signal für unsere rechtstaatliche Demokratie und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“