Der bayerische Verfassungsschutzbericht für 2019 darf in seiner bisherigen Form nicht mehr verbreitet werden, wie das Verwaltungsgericht München entschieden hat. Es gab damit einer Klage der 1981 gegründeten Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) statt, die in dem Bericht erstmals als „rechtsextremistische Organisation“ aufgeführt wurde. Das Gericht konnte keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ dafür feststellen, dass die ZFI „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolge. Der Bericht ist online nicht mehr verfügbar. Vor der Drucklegung will die Staatsregierung die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und sodann entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt.

,Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Richard Graupner, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München stärkt die Meinungsfreiheit. Und das ist auch bitter nötig, denn sie gerät in Bayern – wie in ganz Deutschland – immer mehr unter Druck. Man muss nicht mit allen Publikationen der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt einverstanden sein, aber sie sind vom Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit geschützt. Zu diesem gehört nicht nur der Schutz vor staatlicher Zensur, sondern auch vor willkürlicher Verunglimpfung durch eine Regierung, die den Verfassungsschutz missbraucht, um ihr unliebsame Positionen, Personen oder Organisationen an den Pranger zu stellen.

Die Aufnahme der ZFI in den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr ist umso befremdlicher, als dieses Institut von dem CSU-Politiker und früheren bayerischen Innenminister Alfred Seidl mitbegründet wurde. Auch der langjährige CSU-Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann, hat mehrfach an ZFI-Tagungen teilgenommen, und 2006 hat sogar Horst Seehofer, damals Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ein lobendes Grußwort zur Eröffnung einer Veranstaltung der Forschungsstelle gesandt.

Ich fordere die CSU auf, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit endlich wieder zu respektieren und den Verfassungsschutz nicht länger zur Unterdrückung missliebiger Positionen zu instrumentalisieren.”