Die Bayerische Staatsregierung hat angesichts der Ausnahmesituation für Hochschulen und Studenten in den letzten Monaten eine Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde im Landtag nur von der AfD-Fraktion in Gänze abgelehnt.

Der wissenschaftspolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Prof. Dr. Ingo Hahn, betont hierzu:

„Viele Studenten haben im Sommersemester trotz erschwerter Bedingungen fleißig studiert – das nennt man allgemeine Hochschulreife. Nun sollen sie durch die Gesetzesänderung mit einem Nicht-Semester dafür bestraft werden.

Auch sollen Hochschulwahlen ausgesetzt werden können und durch manipulierbare Online-Wahlen ersetzt werden. Wir erinnern hier daran, dass noch im März ohne Einschränkungen Kommunalwahlen abgehalten wurden, obwohl die Corona-Pandemie damals auf dem Höhepunkt war.

Die Einführung elektronischer Prüfungen finden wir ebenfalls höchst bedenklich. Die Präsenz an der Uni und der Austausch mit den Professoren, sind für das akademische Leben unverzichtbar, auch in Prüfungssituationen. Zu guter Letzt sollen Abschaffung und Neueinführung von Studiengängen den Hochschulen überlassen werden, wobei es eine Meldefrist von jetzt nur noch drei Monaten vor Beginn eines neuen Studiengangs geben wird. Zweifellos wird sich hierdurch die Inflation von Studiengängen fortsetzen, unter denen sich die Arbeitgeber nichts vorstellen können.

In der Gesamtbewertung der Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes muss man konstatieren, dass unser Hochschulwesen seine Fahrt auf der Corona-Schmalspurbahn fortsetzt.“