Zum Ergänzungsband des Obersten Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2018 sagt Ferdinand Mang, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Leider zeigt und bestätigt der Oberste Rechnungshof mit diesem Blick in die Vergangenheit, dass die wichtigsten Chancen zur Gestaltung einer krisenfesten Haushaltsführung ungenutzt blieben. Tatsächlich werden die Verfehlungen der letzten Legislaturen in, aber besonders nach, der Coronakrise deutlich zutage treten.

So hat die Staatsregierung trotz Rekordsteuereinnahmen gerade die konsumtiven Ausgaben in die Höhe getrieben – und gleichzeitig den Schuldenabbau nahezu aufgegeben. Bestärkt vor allem durch das Niedrigzinsumfeld und scheinbar stetig sprudelnder Steuerquellen, rückte die Staatsregierung die Schuldentilgung in den Hintergrund. Dieser Trend zeigte sich nicht nur im Haushaltsjahr 2018, sondern auch im Doppelhaushalt 2019/2020 und den zugehörigen Nachtragshaushalten. Doch dieses auf die kurze Frist ausgerichtete Denkmuster rächt sich nun, da wegfallende Steuereinnahme durch Neuverschuldung kompensiert werden müssen. Der Oberste Rechnungshof kritisiert – wie auch die AfD Fraktion im Bayerischen Landtag in ihren Änderungsanträgen zum Nachtragshaushaltsgesetz – zurecht das Aufgeben eines verbindlichen Ziels zum kompletten Schuldenabbau sowie das Mindern der Tilgungsraten.

Aber nicht nur die Finanzplanung liegt im Argen: auch die ordnungsgemäße, bedarfsgerechte Veranschlagung der Mittel verschlechtert sich immer weiter. Der Oberste Rechnungshof kritisiert, dass die Ausgabenreste in den letzten zehn Jahren auf das Doppelte angewachsen sind, mittlerweile immerhin über sieben Milliarden Euro. Diese Entwicklung deutet nicht nur auf einen fortlaufenden Verstoß gegen das Prinzip der bedarfsgerechten Veranschlagung hin, sie wäre durch eine vernünftigere Planung der Staatsregierung und ein verstärktes Arbeiten mit Verpflichtungsermächtigung auch vermeidbar. Der Oberste Rechnungshof weist auch ausdrücklich darauf hin, dass das Finanzministerium seiner Arbeit nachkommen und passende Verwaltungsvorschriften erlassen könne, um diesen Missstand zu begegnen.

Auch in den Einzelprüfungsergebnissen zeichnet sich das Versagen der Staatsregierung ab. Gerade in den Bereichen, die jetzt in der Coronakrise von hervorgehobener Bedeutung sind, mahnt der Oberste Rechnungshof: es hapert bei der Digitalisierung und beim Softwarelizenzmanagement in mehreren Ministerien. Die stetig steigenden Softwarelizenzkosten bei gleichzeitigem Verlust des Überblicks und der Kontrolle sind hier mehr als eine Peinlichkeit. Es geht immerhin um einen Betrag von 175 Millionen Euro. Zwar hatte der Ministerrat im Jahr 2006 (eine rein CSU-geführte Staatsregierung) beschlossen, ein zentrales Management einzuführen. Getan hat sich bisher jedoch nichts. Dieses Versagen erinnert auch an die Prüfergebnisse aus dem vorherigen Jahr, als der Rechnungshof feststellen musste, dass der Freistaat auch 15 Jahre nach Einführung eines Liegenschaftsinformationssystems keine vernünftige Übersicht und Informationen über die ihm eigenen Immobilien besitzt.

Abseits dieser großen und kleinen Verfehlungen der Vergangenheit bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die Haushaltslage nach der Coronakrise dramatisch ändern wird. Und auch muss. Zumindest wenn Bayern seinen Wohlstand erhalten möchte.“