Zur jüngst bekannt gewordenen enormen Dimension der öffentlichen Förderung von sogenannten „Flüchtlingsräten“ sagt Martin Böhm, bundes- und europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Dass die Anti-Abschiebe-Industrie mit Millionen Euro an Steuergeldern subventioniert wird, ist ein unerträglicher Zustand. So hat etwa der Bayerische Flüchtlingsrat in den Jahren 2016, 2018 und 2019 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über insgesamt 327.666,22 Euro erhalten. Das hat jetzt die Antwort auf eine Anfrage der AfD im Bundestag ergeben. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Noch Ende 2017 hatte der Flüchtlingsrat vollmundig behauptet: ‚Wir sind nicht der landeseigene Flüchtlingsrat und finanzieren uns nicht aus Steuergeldern.‘ Eine glatte Irreführung. Natürlich kommen die ESF-Mittel über die EU auch aus den Beiträgen, die Deutschland als größter Nettozahler Jahr für Jahr leistet. Es kann aber nicht sein, dass eine Organisation, die ein derart getrübtes Verhältnis zum Rechtsstaat hat, auch noch öffentlich gefördert wird.

Der Bayerische Flüchtlingsrat hintertreibt die Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber, wo er nur kann. Er hat etwa ‚das sofortige Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan und ein Bleiberecht für alle afghanischen Geflüchteten‘ gefordert. Nach Afghanistan werden aber vor allem Schwerstkriminelle abgeschoben, unser Land wird dadurch also sicherer. Ich fordere die Staatsregierung auf, sich beim BMAS mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass dem Bayerischen Flüchtlingsrat mindestens so lange keine ESF-Mittel mehr bewilligt werden, bis dieser die Resultate rechtsstaatlich geführter Asylverfahren ohne Wenn und Aber anerkennt.“