Die Stadtsparkasse München kündigt in 28.000 Fällen die Altverträge von sogenannten Prämiensparern. Die Sparkasse begründet den Schritt damit, dass sie bei der EZB inzwischen Strafzinsen von 0,5 Prozent pro Jahr zahlen müsse. Damit könne sie die Renditen für die Prämiensparverträge schon länger nicht mehr erwirtschaften. Sie würde bei Aufrechterhaltung der Verträge Jahr für Jahr einen Verlust erzielen. Deshalb hat der Bundesgerichtshof dieses Vorgehen im Frühjahr des Jahres auch unter bestimmten Bedingungen für rechtens erklärt.

Der Metropolbeauftragte für München der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, sagt dazu:

„Die Eurokrise war nie weg. An solchen Fällen sieht man es wieder. Die EZB muss mit ihrer drastischen Zinspolitik Südeuropa stützen auf Kosten der deutschen Sparer. Ich habe die Sparkasse stets als fairen Vertragspartner kennengelernt. Dennoch muss klar sein, dass die extrem unlukrativen Verträge nur unter ganz engen Bedingungen gekündigt werden dürfen. Die vereinbarte Bonusstaffel muss vollständig ausgeschöpft sein. Eine weitere Zinssteigerung darf nicht mehr vorgesehen gewesen sein. Außerdem darf die Sparkasse dies nicht vor dem Zeitpunkt tun, an welchem der Kunde seinerseits das Engagement hätte beenden dürfen. Es wäre unbillig, die Sparkassen auf Ewigkeiten an diese Verträge zu binden, denn natürlich sind bei Abschluss der Verträge beide Seiten von einer Endlichkeit der Anlage ausgegangen.“