Die Ankerzentren wurden vor etwa einem Jahr errichtet und sollen der zügigen Abwicklung von Asylverfahren dienen. In einer Experten-Anhörung heute im Bayerischen Landtag ging es darum, wie es um die Funktion der Zentren bestellt ist. Auf die Frage des AfD-Abgeordneten, Christoph Maier, ob derzeit Deutschland von seinem sogenannten Selbsteintrittsrecht, also der Möglichkeit sich für Asylverfahren zuständig zu erklären, obwohl ein anderes Land des Dublin-Raums für das Asylverfahren zuständig ist, Gebrauch macht, erklärte der erschienene Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer: „Wir machen vom Selbsteintrittsrecht dann Gebrauch, wenn es aus humanitären Gründen notwendig ist. Wir legen das sehr großzügig aus.“ Darunter fällt häufig das sogenannten Kirchenasyl.

Kritisch hinterfragte der AfD-Abgeordnete Richard Graupner die Tätigkeit des sogenannten Bayerischen Flüchtlingsrates in den Ankerzentren. „Kurz vor dem Abschiebetermin eines abgelehnten Asylbewerbers informieren Sie den Betroffenen. Innenminister Herrmann spricht gar von planmäßiger Hilfe beim Untertauchen.“ Gerichtet an die Vertreterin des Bayerischen Flüchtlingsrates, Katharina Grote, wollte Graupner wissen, ob dem Rechtsstaatsgedanken nicht vielmehr Rechnung getragen werde, „wenn sie diese Tätigkeit unterlassen?“ Grote antwortete, „Abschiebewarnungen“ seien notwendig. Die Betroffenen würden informiert, denn eine Abschiebung sei mit „Angst und Schrecken“ verbunden.

Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion sagt dazu:

„Wieder einmal hat sich gezeigt, wie wichtig die Präsenz der AfD im Bayerischen Landtag ist. Der sogenannte Bayerische Flüchtlingsrat wollte der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, ein Kümmerer-Verein für Flüchtlinge zu sein. In Wahrheit hat er sich durch unser Nachhaken als fragwürdige Organisation entpuppt, die Scheinasylbewerber zum Untertauchen animiert. Der Rechtsstaat und die Einrichtung Ankerzentrum werden damit ad absurdum geführt. Ich fordere von der Regierung und ihren Behörden: Erteilen Sie dem sogenannten Bayerischen Flüchtlingsrat ein Hausverbot in den bayerischen Ankerzentren, damit die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber endlich durchgeführt werden kann. Nachdem mir der Präsident des BAMF, Hans-Eckhard Sommer, in der Anhörung bestätigt hat, dass vom sogenannten Selbsteintrittsrecht ‚großzügig Gebrauch gemacht wird‘, fordere ich Bundesinnenminister Horst Seehofer auf, diese unsägliche Praxis umgehend einzustellen. Asylbewerber haben nach dem Grundgesetz dort ihren Antrag zu stellen, wo sie zuerst den Schengenraum betreten haben. Das sogenannte Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat.“