Zur Diskussion um die Mehrehe diese Woche im Bundes- und Europaausschuss des Bayerischen Landtags, sagt Martin Böhm, bundespolitischer Fraktionssprecher:

„Die AfD-Fraktion lehnt bereits die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis unter den Vorzeichen der Vielehe vehement ab! Eine Einbürgerung darf es natürlich erst recht nicht geben. Wir meinen, dass nicht nur das Staatsangehörigkeitsrecht, sondern auch das Aufenthaltsgesetz dementsprechend geändert werden müssen. Zum einen wird dem Sozialmissbrauch durch Leistungsgewähr an Vielehegemeinschaften erheblicher Vorschub geleistet. Zum anderen ist die Vielehe – und das wiegt schwerer – mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unsere Werteskala lassen es nicht zu, dass im Bereich derer, die über Duldungsstatus, befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügen, sich die polygame Lebensführung breit macht.“