Zum Stichtag 30. April befanden sich 104 Personen in Bayern in einem sogenannten „Kirchenasyl“, davon 61 bei katholischen, 40 bei evangelischen und drei bei sonstigen christlichen Gemeinden. Von den 104 Personen sind 93 „Dublin-Fälle“. Dies erfuhr der AfD-Landtagsabgeordnete Martin Böhm auf Nachfrage von der Staatsregierung. Auf seine Frage, ob die Staatsregierung der Auffassung sei, dass die „christlich-humanistische Tradition des Kirchenasyls“ höher zu bewerten ist als das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, erhielt Böhm eine ausweichende Antwort. Die Regierung berief sich auf eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Amtskirchen und bezeichnete diese als „eine gute und ausgewogene Lösung“. Sie würde zum einen die besagte Tradition nicht in Frage stellen, zum anderen aber auch anerkennen, „dass das Kirchenasyl kein eigenständiges Rechtsinstitut ist“.

„Bei den Dublin-Fällen geht es darum, die Verbringung des Asylbewerbers in den für ihn zuständigen Staat zu verhindern und ein Asylverfahren in Deutschland zu erzwingen“, erläuterte Böhm. „Die Kirchen stellen sich hier über geltendes Recht, gedeckt von der Staatsregierung.“ Die Regierung solle sich endlich klar und unmissverständlich zum Rechtsstaatsprinzip bekennen. „Schluss mit dem Herumeiern!“ forderte der AfD-Abgeordnete. Die Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem BAMF sei nicht maßgeblich, so Böhm weiter. Die Kirchenasyle in Bayern gelte es mindestens bei den Dublin-Fällen umgehend durch die Polizei zu beenden und die Betreffenden in die für sie zuständigen Staaten abzuschieben.