Humanität bedeutet nicht nur, Menschen unveräußerliche Menschenrechte zuzusprechen, sondern auch, Tiere nicht sinnlos zu quälen. Wenn wir Tiere zum Verzehr töten, verpflichtet uns eine humane, aufgeklärte und säkulare Gesinnung, wie sie in Deutschland beispielsweise Immanuel Kant wirkmächtig vertreten hat, dies so schonend wie möglich zu tun. Im Grundgesetz hat sich diese Haltung darin niedergeschlagen, dass der Tierschutz seit 2002 Staatsziel nach Art. 20 a ist.

Aus dem wachsenden Einfluss von Religionen, die teilweise noch archaische Riten wie das Schächten praktizieren, ergeben sich heute jedoch Zielkonflikte zwischen den Forderungen des Tierschutzes und dem Recht auf freie Religionsausübung, die durch Kompromisse gelöst werden müssen.
Ein solcher Kompromiss besteht insbesondere darin, das Schächten nur nach einer Betäubung des Tieres zu erlauben, wie sie von vielen jüdischen und islamischen Gelehrten auch als konform mit ihrer Religion angesehen wird.
„Betäubungsloses Schächten ist in Deutschland nur in sehr engen Grenzen erlaubt, und trotzdem verwehren die betreffenden Religionsgemeinschaften den Geschöpfen allzu häufig die Barmherzigkeit einer Elektroschockbetäubung“, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Martin Böhm.

Besonders befremdlich ist daher, dass die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft sogar einen „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“ anbietet, nach dessen erfolgreicher Absolvierung man eine Bescheinigung erhält, die zur Durchführung von Schlachtungen beim „Kurban Bayram“, dem islamischen Opferfest, erforderlich ist.
Ebenso ist es aus ethischen und tierschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar, dass in Deutschland aus Frankreich importiertes Fleisch ohne Hinweis auf Halal-Schlachtung verkauft werden darf, da dort aus Zeit- und Kostengründen – aber auch aufgrund fortgeschrittener Islamisierung – oft nur noch ohne Betäubung geschlachtet wird. Eine entsprechende Kennzeichnung würde verhindern, dass Nichtmuslime, denen der Tierschutz am Herzen liegt, solches Fleisch kaufen.

Ein Änderungsantrag zum Haushalt von Martin Böhm und der AfD-Fraktion „soll Tierzüchter, Veterinäre, Metzger und Behörden dafür sensibilisieren, gemeinsam dem betäubungslosen Schächten entgegenzuwirken. […] „Alle erkennbaren Verstöße gegen §4a des Tierschutzgesetzes sollen von den zuständigen Stellen ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.“